Pflichtversicherung

Autor: Hering

In Liechtenstein müssen alle Kraftfahrzeuge aber auch alle Fahrräder haftpflichtversichert sein. Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche direkt gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers außergerichtlich und gerichtlich geltend machen.

Die Mindestdeckungssumme beträgt je Unfallereignis 5 Mio. sfr pauschal für Personen- und Sachschäden. Höhere Summen gelten für Omnibusse, bis 50 Plätze 10 Mio. sfr und über 50 Plätze 20 Mio. sfr.