VGH Hessen - Beschluss vom 03.08.2006
2 TG 673/06
Normen:
(Führerschein-) Richtlinie 91/439 EWG Art. 1 Abs. 2 ; (Führerschein-) Richtlinie 91/439 EWG Art. 8 Abs. 2 ; StVG § 3 Abs. 2 S. 2 ; FeV § 46 Abs. 3 ; FeV § 11 ; FeV § 12 ; FeV § 13 ; FeV § 14 ;
Fundstellen:
DÖV 2006, 1013
NJW 2007, 102
NZV 2006, 668
VRS 111, 474
Vorinstanzen:
VG Darmstadt, vom 28.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 G 30/06

Recht der Fahrerlaubnisse: Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen [hier: tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen] - EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, Entziehung, innerstaatliches Recht, medizinisch-psychologisches Gutachten

VGH Hessen, Beschluss vom 03.08.2006 - Aktenzeichen 2 TG 673/06

DRsp Nr. 2008/2457

Recht der Fahrerlaubnisse: Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen [hier: tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen] - EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, Entziehung, innerstaatliches Recht, medizinisch-psychologisches Gutachten

»Der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung von in den EU - Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen (zuletzt Beschluss vom 6. April 2006 - Rs C-227/05 - >Halbritter<, NJW 2006, 2173 ff) lässt sich nicht hinreichend sicher entnehmen, dass der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes generell - selbst unter Inkaufnahme einer erheblichen Gefährdung der Verkehrssicherheit - daran gehindert sei, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Führerschein - Richtlinie auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung - hier: § 46 Abs. 3 i.V.m. §§ 1 bis 14 FeV - anzuwenden, es sei denn dass der ausländische Führerschein schon ausgestellt wurde, bevor die mit einem früheren Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war.«

Normenkette:

(Führerschein-) Richtlinie 91/439 EWG Art. 1 Abs. 2 ; (Führerschein-) Richtlinie 91/439 EWG Art. 8 Abs. 2 ; StVG § 3 Abs. 2 S. 2 ; FeV § 46 Abs. 3 ; FeV § 11 ; FeV § 12 ; FeV § 13 ; FeV § 14 ;

Gründe: