Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2 500 € festgesetzt.
Die Klägerin wendet sich gegen das ihr gegenüber verhängte Verbot, Fahrzeuge aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen.
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