Die Beklagte schuldet den Klägern wegen fehlerhafter statischer Berechnungen Schadensersatz für Schäden, die an verschiedenen Bereichen ihres Hauses entstanden sind. Im Vorprozeß wurde die Beklagte deshalb rechtskräftig verurteilt, einen Schadensbetrag von insgesamt 43.840,50 DM nebst 8,75 % Zinsen seit dem 12. April 1990 zu zahlen. Die Beklagte hat den Urteilsbetrag samt Zinsen am 15. Juni 1991 bezahlt.
Im Vorprozeß ist ferner rechtskräftig festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die ihnen durch die mangelhafte Statik entstanden sind und noch entstehen.
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