Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.750,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, ein Transportunternehmer und Geschäftsführer eines Bauunternehmens, wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L und T.
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