Rechtswegerschöpfung bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
BVerfG, Beschluß vom 12.07.1976 - Aktenzeichen 2 BvR 280/76
DRsp Nr. 1994/2747
Rechtswegerschöpfung bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Das Gericht darf die von ihm eingeholten Äußerungen von Behörden nicht verwerten, ohne sie dem Betroffenen zuvor zur Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sonst liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1GG vor. Gegen ihn ist zunächst jedoch die Abänderungsbeschwerde des § 33aStPO gegeben.