BVerfG - Beschluß vom 26.01.1976 (2 BvR 12/76)
Die von den Gerichten - hier dem Oberlandesgericht Köln - weitgehend vertretene Auffassung, bei der Ermittlung des Grenzwertes von 0,8 % in § 24a StVG sei ein 'Sicherheitsabschlag' von etwa 0,15 %o nicht mehr zu [...]