Reparaturkosten

Autor: Masa Gluhinic

Die Kosten, die für die Reparatur anfallen sind zu ersetzen. Der reparierte Schaden sollte mit den Angaben der Unfallbestätigung der Polizei und mit nach dem Unfall anzufertigenden Fotos übereinstimmen. Der Nachweis kann durch Vorlage der Reparaturrechnung erfolgen.

Eine Abrechnung anhand eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags ist in Bagatellfällen möglich. Wird das Fahrzeug nicht repariert, werden die fiktiven, in Sachverständigengutachten festgelegten Kosten, im Regelfall anerkannt. Allerdings wird dann auch im Regelfall die Mehrwertsteuer meistens nicht erstattet.