Wertminderung

Autor: Masa Gluhinic

In Kroatien wird, wenn

es sich um ein schwer beschädigtes Fahrzeug handelt,

das nicht älter als drei Jahre ist und

nur eine geringe Laufleistung vorliegt,

Ersatz für eine merkantile und technische Wertminderung in geringem Umfang erstattet. Bei Bagatellschäden wird die Wertminderung nicht anerkannt. Hierzu ist ein Gutachten notwendig.