Totalschaden

Autor: Masa Gluhinic

Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach Abzug des Restwerts erstattet. Notwendig ist ein Sachverständigengutachten.

Im Totalschadensfall werden An- und Abmeldegebühren und die Kosten für die Verschrottung des Wracks erstattet.