Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Mai 2020 aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 3. Dezember 2019 abgeändert.
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