Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 18.06.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Gerichtskosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 73% und die Beklagte zu 2) zu 27%.
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