I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Geländewagen Typ Mitsubishi Pajero V 44 TD 2,8, Fahrzeugnummer: JXXXXXXXXXXXXX.
Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
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