OLG Brandenburg - Urteil vom 27.07.2006
5 U 161/05
Normen:
BGB § 433 Abs. 1 Satz 2 § 437 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 16.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 131/05

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines fehlenden Abgaskatalysators

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.07.2006 - Aktenzeichen 5 U 161/05

DRsp Nr. 2006/23224

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines fehlenden Abgaskatalysators

Wenn die Fahrzeugbeschreibung im Internet Grundlage des Kaufvertrages war, ist es anerkannt, dass die Beschreibung im Internet oder in einem Werbeschreiben bzw. Inserat für die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit ausreicht.

Normenkette:

BGB § 433 Abs. 1 Satz 2 § 437 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Geländewagen Typ Mitsubishi Pajero V 44 TD 2,8, Fahrzeugnummer: JXXXXXXXXXXXXX.

Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.