OLG Brandenburg - Urteil vom 07.09.2023
12 U 29/23
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; VVG § 115; PflVG § 1; BGB § 254 Abs. 2; ZPO § 287; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 27.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 598/18

Schadensersatz aus VerkehrsunfallEinkommensnachteile aufgrund Verletzung bei VerkehrsunfallEntgeltschaden aufgrund unfallbedingter VerletzungenAnspruch auf Rentenzahlung infolge Verletzung des Geschädigten bei Verkehrsunfall

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2023 - Aktenzeichen 12 U 29/23

DRsp Nr. 2023/13021

Schadensersatz aus Verkehrsunfall Einkommensnachteile aufgrund Verletzung bei Verkehrsunfall Entgeltschaden aufgrund unfallbedingter Verletzungen Anspruch auf Rentenzahlung infolge Verletzung des Geschädigten bei Verkehrsunfall

Die Zahlung einer Rente wegen infolge eines Unfalls bestehender Unmöglichkeit noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann nur dann versagt werden, wenn dies hinreichend aufgeklärt ist und laut Gutachter nicht nur ggf. künftig noch die Möglichkeit bestehe, dies noch durch einen anderen Fachgutachter beurteilt werden müsse oder man es einfach einmal versuchen solle, noch eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben. Bei entsprechenden Unklarheiten im Urteil erster Instanz ist das Verfahren an das erkennende Gericht erster Instanz zurückzuverweisen.