AG Essen-Borbeck - Urteil vom 06.12.1985 6 C 696/85
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Essen-Borbeck, Urteil vom 06.12.1985 - Aktenzeichen 6 C 696/85
DRsp Nr. 2007/21815
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
1000 DM [500 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall (drittverschuldete Vollbremsung) wegen eines HWS-Schleudertraumas.Einwöchiges Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte, mehrmonatige ambulante Behandlung.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;