Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Juli 2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 19. März 2002 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden - letztere, soweit sie nach der letzten mündlichen Verhandlung des Landgerichtes am 16.06.2005 entstehen - aus dem Unfall vom 10.05.2000 auf der Ortsverbindungsstraße ... zwischen der Abfahrt M... (P...) und der Ortschaft B... zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3 zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3.
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