Auf die Berufung der Klägerin zu 1 wird das am 16. März 2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1 ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro vom 25. November 2017 bis zum 13. Juni 2022 und auf einen Betrag in Höhe von 30.000 Euro seit dem 14. Juni 2022 zu zahlen.
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