Autor: Stephan Schröder |
Wird eine Schadensrente geltend gemacht, was insbesondere in den Fällen des Unterhaltsschadens (wiederkehrende Leistungen, siehe auch § 258 ZPO) (siehe Teil 9.1.9.13) sowie der vermehrten Bedürfnisse in Betracht kommt, ist bei der Fassung des Klageantrags zu beachten, dass das Gericht nicht über den für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Vierteljahr) geltend gemachten Betrag hinausgehen darf. Das schließt auch ein, dass eine Zuvielforderung für einzelne Monate nicht bei anderen Monaten aufgefüllt werden darf (BGH, Urt. v. 07.11.1989 -
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