BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 a.F. ; DÜG § 1; PflVG § 3 Nr. 1; PflVG § 3 Nr. 2; StVG § 17 Abs. 1 S. 2 a.F.; ZPO § 287; ZPO § 531; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2006, 620
SP 2006, 233
SVR 2006, 179
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 18.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 420/02
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von 50 %
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.05.2005 - Aktenzeichen 4 U 24/05
DRsp Nr. 2005/12972
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von 50 %
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes im Verkehrsunfallprozess.
12500 EUR Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverursachungsanteils für einen Mann, der bei einem Verkehrsunfall eine Trümmerfraktur des LWK 5 mit kompletter Verlegung des Spinalkanals mit einer MdE von 100 % für 99 Tage und anschließen von 30 % erlitt.38 Tage stationäre Behandlung (drei KH-Aufenthalte) mit operativer Versorgung (Revision des Spinalkanals mit Dekompression und Spondylodese L 3 - S 1).Erforderlichkeit des Tragens eines Korsetts für knapp drei Monate
Normenkette:
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 a.F. ; DÜG § 1; PflVG § 3 Nr. 1; PflVG § 3 Nr. 2; StVG § 17 Abs. 1 S. 2 a.F.; ZPO § 287; ZPO § 531; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Tatbestand:
I. Die Parteien streiten um Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls.
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