I.
Die minderjährigen Beschwerdeführer wenden sich gegen das Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930), das Verkehrsverbote zur kurzfristigen Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen vorsieht. Sie sind der Auffassung, der Gesetzgeber verletze seine Pflicht zum Schutz vor Gesundheitsgefahren, weil die Verkehrsverbote erst bei einem inakzeptabel hohen Ozonkonzentrationswert zum Tragen kämen und deshalb die neue Regelung hinter dem bisher erreichten Schutzniveau zurückbleibe. Ihr Hauptantrag zielt auf die Wiedereinführung der früheren Rechtslage. Mit ihrem Hilfsantrag begehren sie die Reduzierung des in §
II.
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