Sicherungsschein

Autor: Frank Hofmann

In der Vollkaskoversicherung erfolgt häufig die Ausstellung eines sogenannten Sicherungsscheins im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung. Versicherungsrechtlich wird hierdurch der Kaskovertrag eine Versicherung auf fremde Rechnung, wobei der Kreditgeber der Versicherte ist (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 15.11.1978 - IV ZR 183/77, VersR 1979, 176).

Da dies ganz überwiegend im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Leasingvertrags erfolgt, kann auf die dortigen Erläuterungen verwiesen werden.