Strafsachen

Autoren: Bildstein/Meyer

Verkehrsstrafsachen werden ungleich härter als in Deutschland sanktioniert.

Besondere Strafsachen:

Alkohol am Steuer in Dänemark

1. Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis

Entzug der Fahrerlaubnis

0,51-1,2 ‰:

Entzug mit Auflagen

über 1,2 ‰:

bedingungsloser Entzug für mindestens drei Jahre

Geldstrafe

0,51-2,0 ‰:

Nettomonatseinkommen mal Promillewert

über 2,0 ‰:

20 Tage Gefängnis auf Bewährung und eine Geldstrafe von einem Nettomonatslohn

Alkohol- und Verkehrsschulung

4-mal 2,5 Stunden

Kosten: ca. 2.500 DKK

2. Verstoß: Gefängnisstrafe

Gefängnisstrafe

0,51-2,0 ‰:

mindestens zehn Tage Bewährungsstrafe

über 2,0 ‰:

30 Tage Gefängnis auf Bewährung

Bedingungsloser Entzug der Fahrerlaubnis

0,51-1,2 ‰:

drei Jahre

über 1,2 ‰:

fünf Jahre

Geldstrafe

Ein monatliches Nettoeinkommen

Alkohol- und Verkehrsschulung

4-mal 2,5 Stunden

Kosten: ca. 2.500 DKK

3. Verstoß: Gefängnisstrafe

Gefängnisstrafe

0,51-2,0 ‰:

mindestens 20 Tage Gefängnis ohne Bewährung

über 2,0 ‰:

mindestens 40 Tage Gefängnis ohne Bewährung

Bedingungsloser Entzug der Fahrerlaubnis

0,51-1,2 ‰:

fünf Jahre

über 1,2 ‰:

zehn Jahre

Geldstrafe

Ein monatliches Nettoeinkommen

Wurde der Fahrer bereits drei Mal zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren aufgrund eines Promillewerts von mehr als 1,21 verurteilt, führt dies zu einer Beschlagnahmung des Autos. Der Wagen wird dadurch zu staatlichem Eigentum.