Verfahrensrecht

Autoren: Bildstein/Meyer

Das Gerichtswesen ist wie folgt strukturiert:

Strafsachen werden (in erster Instanz) vor den Amtsgerichten (Byretterne) verhandelt.

In Dänemark gibt es zwei Landgerichte - das Landgericht von Westdänemark und das Landgericht von Ostdänemark. Sie entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.

Der Oberste Gerichtshof ist das letztinstanzliche Berufungsgericht in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen. Es überprüft die Urteile und Beschlüsse der Landgerichte und des See- und Handelsgerichts in Kopenhagen. Der Oberste Gerichtshof ist sowohl für Zivil- als auch Strafsachen zuständig.

Strafverfahren

Die Durchführung des Strafverfahrens einschließlich des von der Polizei geführten Ermittlungsverfahrens, die Vorbereitung der Gerichtsverhandlung seitens der Staatsanwaltschaft und der Ablauf der Gerichtsverhandlung selbst sind im dänischen Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zuständig für strafrechtliche Ermittlungen ist die Polizei. Sie vernimmt auch die Verdächtigen, die Opfer und die Zeugen.

Wenn die Polizei jemanden verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, erstattet sie gegen diesen Strafanzeige. Nach Erhebung des Tatvorwurfs stehen demjenigen bestimmte Grundrechte zu, bei einer schwerwiegenden Rechtsverletzung z.B. das Recht auf eine rechtliche Beratung.