Vollstreckung in Deutschland

Autoren: Bildstein/Meyer

Am 28.10.2010 ist ein EU-weites Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten, mit dem sich Bußgelder aus EU-Mitgliedstaaten vollstrecken lassen. Bereits 2007 wurde der EU-Rahmenbeschluss vom 24.02.2005 zur grenzüberschreitenden Geldstrafen- und Bußenvollstreckung in dänisches Recht umgesetzt, so dass Bußgelder ab 70 Euro sowohl in Deutschland als auch in Dänemark vollstreckt werden können.

Hinweis!

Im europäischen Ausland sind Bußgelder allerdings oft wesentlich höher als in Deutschland, weshalb dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein kann. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet.