I. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kosten für eine auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG gestützte straßenverkehrsrechtliche Verwarnung.
Der Kläger beging am 30. August 2003 zwei mit jeweils 3 Punkten im Verkehrszentralregister bewertete Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die entsprechenden Bußgeldbescheide sind seit dem 17. Mai 2004 bzw. dem 25. Mai 2004 rechtskräftig.
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