Autor: Masa Gluhinic |
Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach Abzug des Restwerts erstattet. Notwendig ist ein Sachverständigengutachten.
Im Totalschadensfall werden An- und Abmeldegebühren und die Kosten für die Verschrottung des Wracks erstattet.
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