Autor: Stephan Schröder |
Auch hier gilt der bereits herausgestellte Grundsatz, dass der Kraftverkehr Vorrang hat.
Ein Fußgänger darf bei Überquerung eines Fußgängerwegs bei "Grün" also grundsätzlich darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang achten. Neben einem beiläufigen Blick beim Betreten des Überwegs muss er sich deshalb - jedenfalls nicht ohne für ihn ersichtliche, sein Vertrauen zerstörende ausreichende Gefahranzeichen - darüber hinaus nicht auch während des Überquerens der Straße darüber Gewissheit verschaffen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang (auch weiterhin) respektieren (OLG Dresden, Beschl. v. 05.01.2015 -
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