Am 27. August 1983 wurde der 1964 geborene Dietmar S., der bei der klagenden LVA rentenversichert ist, bei einem Verkehrsunfall verletzt. Während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erhielt er nach Erschöpfung seiner Lohnfortzahlungsansprüche vom 8. Oktober bis 13. November und vom 15. bis 28. November 1983 Krankengeld von der Betriebskrankenkasse seiner Arbeitgeberin. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden in dieser Zeit nicht gezahlt.
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