Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 31.5.2013 - Az.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.
3.Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 31.5.2013 -Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten im eigenen Namen Ersatz für den aufgrund eines Verkehrsunfalls entstandenen Sachschaden in Höhe von 6.894,67 EUR an dem von ihr von der C. GmbH geleasten PKW.
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