Autor: Stephan Schröder |
Die Schwierigkeiten und Unsicherheiten, die sich bei der Festlegung des Schmerzensgeldanspruchs ergeben, haben dazu geführt, dass dort überwiegend von der Möglichkeit des unbezifferten Klageantrags Gebrauch gemacht wird.
Der Mindestbetrag bildet auch den Wert der . Diese Beschwersumme kann nicht dadurch erreicht werden, dass der Mindestbetrag erst in der Berufungsbegründung angehoben wird (BGH, Urt. v. 07.10.2003 - , NZV 2003, ). Wird der verlangte Mindestbetrag zugesprochen, fehlt es an einer Beschwer auch dann, wenn die Reduzierung durch den Ansatz eines Mitverschuldens herbeigeführt wurde (BGH, Urt. v. 02.10.2001 - , NJW 2002, ).
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