Unfallgegner muss noch ermittelt werden

Autor: Stephan Schröder

Wenn nur das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs bekannt ist, lässt sich gegenüber der herkömmlichen Methode einer Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle vereinfacht Name und Anschrift des Halters über den Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 0800 2502600 bzw. bei Anrufen aus dem Ausland: +49 40 300330300 ermitteln. Dies gilt für alle Staaten der EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Die Auskunft wird etwa 1 Mio. Mal im Jahr gewählt! Auskünfte können auch online angefordert werden unter: www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/online-auskunft/.

Die Auskunft umfasst:

Namen und Anschrift des eingetragenen Fahrzeughalters;

Namen und Anschrift des Versicherers sowie Nummer der Versicherungspolice und - ggf. - das Datum der Beendigung des Versicherungsschutzes;

bei von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeugen Namen der Stelle bzw. Einrichtung, die ersatzpflichtig ist;

bei ausländischen Fahrzeugen die Nummer der grünen Karte oder der Grenzversicherungspolice.