Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose Ersatzleistungen auf einzelne Schadensgruppen
BGH, Urteil vom 29.10.1985 - Aktenzeichen VI ZR 56/84
DRsp Nr. 1992/4090
Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose Ersatzleistungen auf einzelne Schadensgruppen
»Leisten der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer dem Verletzten auf dessen Anforderungen wiederholt vorbehaltlos Ersatz auf einzelne Schadensgruppen (Heilungskosten, Erwerbsschaden, Mehrbedarf) seines Personenschadens, so unterbricht das in den Zahlungen liegende tatsächliche Anerkenntnis in der Regel jeweils die Verjährung des dem Verletzten insgesamt zustehenden Schadensersatzanspruchs.«