Unterhaltsschaden

Autor: Hering

Hinterbliebene, die einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt gegen den Verstorbenen haben, und Personen, die vom Verstorbenen finanziell abhängig sind, können eine Entschädigung bekommen. Die Entschädigung muss zusammen mit eigenen Einkünften und Sozialleistungen so hoch sein, dass sich der Geschädigte in derselben finanziellen Lage befindet, als wäre der Unfall nicht geschehen. Der Unterhalt wird als Leibrente ausgezahlt. Auch in diesem Bereich wird bei Ausländern, die nicht in Schweden wohnen, die Rente kapitalisiert.

Seit dem 01.01.2002 werden Ersatzleistungen für Personenschäden gezahlt, die sich Personen, die dem Verstorbenen besonders nahestanden, infolge des Todesfalls zugezogen haben.