Schmerzensgeld

Autor: Hering

Das Schmerzensgeld wird für Beschwerden während der Heilungsdauer gezahlt. Die Höhe hängt von der Art der Verletzung, der Behandlung und der Dauer der akuten Krankheitszeit ab. Der Ausschuss für Verkehrsschäden erstellt Tabellen für die Errechnung der Schmerzensgeldhöhe. Für die ersten zwölf Monate beträgt der zu zahlende Satz ca. 2.200 SEK und danach ca. 1.200 SEK. Der Ausschuss für Verkehrsschäden (Trafikskadenämnden) ist für die Klärung wichtiger Fragen der Entschädigung gerade bei Personenschäden zuständig. Die Entscheidungen des Ausschusses sind nicht verbindlich. Der Geschädigte kann trotzdem die Gerichte anrufen. In den meisten Fällen wird die Entscheidung allerdings von beiden Seiten akzeptiert.