Die Klägerin, die als Taxen einsetzbare Fahrzeuge vermietet, begehrt aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall vom 13. Dezember 1989, an dem der Taxiunternehmer 1. und die Fahrerin eines bei dem Beklagten haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren.
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