OLG Frankfurt/Main, vom 05.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ss 332/92
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Rechtsüberholen unter Benutzung des Standstreifens der Autobahn
BVerfG, Beschluß vom 22.08.1994 - Aktenzeichen 2 BvR 1884/93
DRsp Nr. 1995/3438
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Rechtsüberholen unter Benutzung des Standstreifens der Autobahn
Der Begriff des "falschen Überholens" in § 315c Abs. 1 Nr. 2bStGB geht wesentlich weiter als der entsprechende Begriff in der StVO. Daher ist das Rechtsüberholen unter Benutzung des Standstreifens der Autobahn strafbar, auch wenn nach der 12. VO zur Änderung der StVO vom 22.12.1992 der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist.