LG Aschaffenburg, vom 24.09.1975 - Vorinstanzaktenzeichen Qs 291/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BVerfG, Beschluß vom 16.12.1975 - Aktenzeichen 2 BvR 854/75
DRsp Nr. 1994/2773
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
»Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1GG gebieten, § 44StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl Verzögerungen der Briefbeförderung oder der Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden.«