A. I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verhältnismäßigkeit einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung.
1. Gegen den Beschwerdeführer wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung geführt. Dabei geht es um dem Beschwerdeführer angeblich gewährte und von diesem steuerlich geltend gemachte Verwandtendarlehen.
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