Verkehrsopferhilfe

Autor: Hering

Der Garantiefonds deckt Schäden, die von nicht versicherten oder unbekannten Fahrzeugen oder Fahrrädern verursacht worden sind. Bei Fahrerflucht muss der Geschädigte, wenn es sich um Sachschäden handelt, einen Selbstbehalt von 1.000 sfr tragen. Entschädigungen erfolgen durch:

Nationaler VersicherungsfondPostfach9490 VaduzLiechtenstein

Der Garantiefond haftet auch für Schäden, wenn der Versicherer insolvent ist.