Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2018 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.152,99 Euro festgesetzt.
Der Zulassungsantrag des Klägers ist unbegründet. Die vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor bzw. sind nicht hinreichend dargelegt.
1. Das Zulassungsvorbringen begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|