Autor: Schaefer |
Nach §
Glasbruchschäden sind in der Voll- und Teilkaskoversicherung gedeckt, §
In der Vollkaskoversicherung unterfallen die Glasbruchkosten den Regeln der Entschädigung für das gesamte Fahrzeug, §
Umstritten sind die Glasbruchkosten in der Teilkaskoregulierung. Grundsätzlich wird von den Ersatzteilkosten nach §
Für eine Abnutzung mit Berechnung nach der Formel von Jungs, VersR 1983, |
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