Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren
BGH, vom 10.12.1985 - Aktenzeichen 1 StR 506/85
DRsp Nr. 1992/4008
Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren
»Das Amtsgericht darf den Einspruch des trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens in der Hauptverhandlung unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde auch dann noch nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG verwerfen, wenn das vorangegangene Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war.«