VGH Bayern - Urteil vom 29.07.1996 (11 B 96.285) - DRsp Nr. 1997/6108
VGH Bayern, Urteil vom 29.07.1996 - Aktenzeichen 11 B 96.285
DRsp Nr. 1997/6108
»1. Ein nur "sporadischer" Haschischkonsum rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis jedenfalls dann nicht, wenn sonst keine Anhaltspunkte für die Annahme vorhanden sind, daß der Fahrerlaubnisinhaber nicht in der Lage ist, Haschischkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen.«2. Die Entscheidung des BVerfG (ZfS 1993, 285) muß dahin verstanden werden, daß nur bei gewohnheitsmäßigem Drogenkonsum dann ein Anlaß zur Überprüfung der Fahreignung durch ein Sachverständigengutachten besteht, wenn seit dem letzten Drogenkonsum noch kein so langer Zeitraum vergangen ist, daß von einer Festigung der Abstinenz auch ohne Sachverständigengutachten ausgegangen werden muß.