Die bei der klagenden Landesversicherungsanstalt versicherte Ehefrau des Beklagten verstarb nach einem Ehestreit in der Nacht vom 16. auf den 17. November 1979. Der Beklagte ist deshalb rechtskräftig (Urteil des Schwurgerichts vom 14. Mai 1981) wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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