Wegfall der Tätigkeitsvergütung beim geschäftsführenden Gesellschafter

Autor: Stephan Schröder

Der verletzte Gesellschafter mit vertraglichem Anspruch auf eine echte Tätigkeitsvergütung kann einen Erwerbsschaden auch ohne Rückgang seines Gewinnanteils oder neben diesem geltend machen (BGH, Urt. v. 16.06.1992 - VI ZR 264/91, BeckRS 1992, 30397490). Eine sogenannte echte Tätigkeitsvergütung ist dann anzunehmen, wenn das Geschäftsführergehalt der erbrachten Arbeitsleistung angemessen war (vgl. KG, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 8954/00, NZV 2005, 149). Wurde das Geschäftsführergehalt bisher steuerlich anerkannt, ist das zumindest ein Indiz dafür, dass es sich um eine echte Tätigkeitsvergütung handelt.