Wirksamkeit eines formularmäßigen Abfindungsvergleichs bei Erstreckung des Verzichts auf weitergehende Ansprüche gegen jeden Dritten
BGH, Urteil vom 17.12.1985 - Aktenzeichen VI ZR 192/84
DRsp Nr. 1994/4379
Wirksamkeit eines formularmäßigen Abfindungsvergleichs bei Erstreckung des Verzichts auf weitergehende Ansprüche gegen jeden Dritten
Ein formularmäßiger Abfindungsvergleich, bei dem sich der Verzicht des Geschädigten auf weitergehende Ansprüche gegen "jeden Dritten" erstreckt, benachteiligt den Geschädigten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.