OLG Celle - Urteil vom 07.12.2006
14 U 99/06
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 131
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 19.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 316/98

Zivilprozessrecht: Nachweisfragen zur haftungsausfüllenden Kausalität; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006 - Aktenzeichen 14 U 99/06

DRsp Nr. 2007/1457

Zivilprozessrecht: Nachweisfragen zur haftungsausfüllenden Kausalität; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

»1. Im Schadensersatzprozess nach Körperverletzung gegen den Schädiger ist im Fall der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand die Frage, ob die erlittenen Verletzungen diese Zurruhesetzung objektiv rechtfertigten, einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte - außer in Fällen reiner Willkür - entzogen.«2. Der Schädiger hat dem Geschädigten grundsätzlich für den gesamten durch seine pflichtwidrige Handlung verursachten Schaden und somit auch für etwaige Folgeschäden einzustehen, sofern diese in adäquatem Kausalzusammenhang mit der Erstschädigung stehen.3. Es ist durchaus bekannt, dass es bei einem Halswirbeltrauma zu kleineren Verletzungen an den Gelenkkapseln der kleineren Wirbelgelenke und Bänder kommt. Auch wenn der Nachweis nur selten gelingt, ist es möglich, dass sie jahrelang zu schmerzhaften Bewegungsstörungen der Halswirbelsäule führen.4. 20000 EUR Schmerzensgeld für einen Lehrer aus Verkehrsunfall bei einem HWS-Syndrom mit einer MdE von 30 % auf Dauer.Dauerfolgen in Form von Kopf und Nackenschmerzen sowie Schmerzen im linken Arm und damit verbundenen Konzentrationsstörungen und einer eingeschränkten Kopfbeweglichkeit.