I.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche der Klägerin aus einem Verkehrsunfall vom 3. August 1997 auf der L 156 hinter der ... Brücke. Die Klägerin war damals Beifahrerin auf dem von ihrem (späteren) Ehemann geführten Krad, als dieses von einem - von dem Beklagten zu 2 gesteuerten und bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten - Pkw angefahren wurde. Die Klägerin wurde dabei erheblich verletzt. Unter anderem erlitt sie ein Polytrauma, eine Lendenwirbel und Wadenbeinfraktur sowie eine Stauchung/Distorsion der Hals, Brust und Lendenwirbelsäule. Zwei Monate lang musste sie Tag und Nacht ein Stützkorsett tragen.
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