Zu den einzelnen Ansprüchen auf Ersatz von (Folge-)Schäden nach einem Verkehrsunfall
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 12 U 106/06
DRsp Nr. 2007/1303
Zu den einzelnen Ansprüchen auf Ersatz von (Folge-)Schäden nach einem Verkehrsunfall
1. Ein Übergang der Ansprüche auf den Träger der Sozialversicherung nach § 116SGB X setzt voraus, dass die Leistungen aus der Sozialversicherung und der Schadensersatz derselben Schadensgruppe zuzurechnen sind.2. Ein Abzug "Neu für Alt" setzt voraus, dass bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eingetreten ist.