OLG Brandenburg - Urteil vom 14.12.2006
12 U 106/06
Normen:
BGB § 249 ; SGB X § 116 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 17 O 118/05 - 21.04.2006,

Zu den einzelnen Ansprüchen auf Ersatz von (Folge-)Schäden nach einem Verkehrsunfall

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 12 U 106/06

DRsp Nr. 2007/1303

Zu den einzelnen Ansprüchen auf Ersatz von (Folge-)Schäden nach einem Verkehrsunfall

1. Ein Übergang der Ansprüche auf den Träger der Sozialversicherung nach § 116 SGB X setzt voraus, dass die Leistungen aus der Sozialversicherung und der Schadensersatz derselben Schadensgruppe zuzurechnen sind.2. Ein Abzug "Neu für Alt" setzt voraus, dass bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eingetreten ist.

Normenkette:

BGB § 249 ; SGB X § 116 ;

Entscheidungsgründe: